Ihr Fahrzeug muss auf der Grundlage der StVZO (in der Regel) drei Jahre nach erfolgter Erstzulassung bzw. im Anschluss nach jeweils zwei Jahren zur Hauptuntersuchung. Wir untersuchen Ihr Fahrzeug dann auf Vorschriftsmäßigkeit im Sinne der StVZO, damit Sie sicher weiterfahren können. Gerade wenn Sie ein älteres Fahrzeug besitzen, können wir Sie beraten, welche Art von Reparatur bei eventuell festgestellten Mängeln noch wirtschaftlich sinnvoll ist.
Sofern Sie Ihr Fahrzeug umrüsten (möchten), also beispielweise eine andere Räder-/Reifenkombination montieren, auf eine andere Auspuffanlage, eine spezielle Verkleidung (insbesondere Motorrad etc.) anbauen wollen, können wir Ihnen die Vorschriftsmäßigkeit des Anbaus (Abnahme nach § 19 (3) StVZO) beurteilen/bestätigen oder Sie auch beraten, ob der geplante Umbau überhaupt im Sinne der Richtlinie durchführbar ist. Nachstehend nennen wir Ihnen die von uns durchführbaren Arbeiten ⇔ amtliche Dienstleistungen als GTÜ-Prüfingenieur: